Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Geltungsbereich
- 1.1
Die communite.ch GmbH, Waldeggstrasse 30, 3097 Liebefeld (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) ist Veranstalter der Uphill Conf 2024 (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) – einer Konferenz, welche eine Fülle technischer und methodischer Konzepte beleuchtet, die im Umfeld der Web-Entwicklung heute von grosser Bedeutung sind und sich an Unternehmen und Selbstständige richtet. Die Veranstaltung findet in Bern statt. Allgemeine Informationen sind auf der Website der Veranstaltung zu finden https://uphillconf.com.
1.2
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für Teilnehmer der Konferenz und für alle übrigen Vertragspartner des Veranstalters.
1.3
Der Kauf von Tickets für die Teilnahme an der besagten Veranstaltung erfolgt aussschliesslich auf Grundlage dieser AGB.
1.4
Mit dem Kauf eines Tickets über die Plattform www.uphillconf.com akzeptieren Sie („Teilnehmer“) die nachfolgenden AGB.
1.5
Die Buchung von Tickets und die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und/oder juristischen Personen gestattet.
2. Inhalt, Leistungen und Vertragsschluss
2.1
Die Veranstaltungsbeschreibung auf der Internetseite der Veranstaltung www.uphillconf.com dient zur Abgabe eines Ticketkaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons “Tickets kaufen” geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.
2.2
Sie erhalten unverzüglich nach Abgabe Ihrer Bestellung eine Zugangsbestätigung per E-Mail. Die Annahme Ihres Angebots/Ihrer Bestellung (vgl. Ziff. 2.1.) erfolgt daraufhin innerhalb von 48 Stunden durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung ebenfalls per E-Mail.
2.3
Soweit wir zum Zwecke der Buchungsabwicklung einen Ticketdienstleister beauftragen, gelten auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend zu diesen AGB. Der Teilnehmer wird im Rahmen seiner Bestellung in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise auf die Geltung der Geschäftsbedingungen des Ticketdienstleisters hingewiesen.
2.4
Naturgemäss kann es zu einzelnen Programmänderungen kommen. Programmänderungen – insbesondere Änderungen im Programmablauf – berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Anfechtung seines Kauf-/Buchungsangebots, soweit sich dadurch nicht das Wesen der Veranstaltung (vgl. Ziff. 1.1.) insgesamt verändert.
2.5 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen eine vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingung verstösst, auf die im Rahmen des Vorverkaufs ausdrücklich hingewiesen wurde, oder eine solche zu umgehen versucht.
3. Kaufpreis, Rabatte und Zahlung
3.1
Bei den angegebenen Ticketpreisen handelt es sich um Festpreise inklusive MWST. Zusätzliche Preisbestandteile – wie z.B. Service- und Versandkosten, die je nach Veranstaltung variieren können – werden dem Teilnehmer vor Abschluss des Ticketkaufs in gesetzlicher Weise ausdrücklich mitgeteilt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit Preisanpassungen vorzunehmen.
3.2
Bei Buchung über einen vom Veranstalter beauftragten Ticketdienstleister kann der Gesamtkaufpreis für ein Ticket den ausgewiesenen Ticketpreis ggf. übersteigen. In diesem Fall werden ggf. Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen und vor der Bestellung im Ticketshop des Ticketdienstleisters separat angezeigt.
3.3
Falls bei Zahlungen aus dem Ausland Gebühren oder Währungsdifferenzen anfallen, sind diese vom Teilnehmer selbst zu tragen.
3.4
Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Auftragsbestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig.
3.5
Liegt bei Bezahlung mittels Lastschriftverfahren keine ausreichende Kontodeckung vor, verpflichtet sich der Teilnehmer, dem Veranstalter die dadurch entstehenden Gebühren bzw. Kosten vollständig zu ersetzen.
3.6
Soweit der Veranstalter auf die Ticketpreise einen Rabatt gewährt, steht es ihm frei, vor Einräumung dieses Rabatts einen angemessenen Nachweis über das Vorliegen der zum Rabatt berechtigenden Voraussetzungen (z.B. Studienbescheinigung) zu fordern.
3.7
Der Veranstalter ist berechtigt, die Voraussetzungen für einen Rabatt nach freiem Ermessen festzulegen sowie das Kontingent für rabattierte Tickets zu beschränken. Es besteht kein Anspruch auf Einräumung eines Rabatts.
4. Versand, Verlust und Reklamation der Tickets
4.1
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, versendet entweder der Veranstalter selbst oder ein von ihm mit der Kaufabwicklung beauftragter Ticketdienstleister unmittelbar nach Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Veranstaltungstickets an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse (E- Mail).
4.2
Nach Erhalt des Tickets hat der Teilnehmer selbst die Richtigkeit des Tickets zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung vom Veranstalter zu veranlassen.
4.3
Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Teilnehmer angekommen sind, werden vom Veranstalter nur dann nochmals verschickt, wenn der Teilnehmer schriftlich versichert, die Tickets nicht erhalten zu haben.
5. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises
5.1
Für sämtliche Reservationen, Anmeldungen gelten die folgenden Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen:
- Rücktritt bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung: Volle Rückerstattung abzüglich CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr
- Rücktritt bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung: Rückerstattung von 50% der Gesamtkosten, wobei eine Bearbeitungsgebühr entfällt.
- Rücktritt weniger als ein Monat vor Beginn der Veranstaltung: Keine Rückerstattung
5.2
Bei mehrtätigen Veranstaltungen gilt der erste Tag der Veranstaltung als Beginn der Veranstaltung.
5.3
Diese Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen gelten auch bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnliche Verhinderungsgründe. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form per Post, E-Mail oder Fax zu erfolgen. Der Rückerstattungsanspruch ergibt sich aus dem Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für Samstage, Sonn- und Feiertage gilt der darauffolgende Werktag.
6. Foto- und Videoaufnahmen
6.1
Im Rahmen der Veranstaltung kann es zu Foto- und Videoaufzeichnungen durch den Veranstalter bzw. von diesem beauftrage Dritte kommen. Diese Aufzeichnungen werden vom Veranstalter u.a. zu eigenen Marketingzwecken verwendet und werden sowohl im Internet (z.B. auf den Internetseiten des Veranstalters und in sozialen Netzwerken), als auch auf Veranstaltungen und Messeauftritten des Veranstalters verwendet.
6.2
Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe seines Kaufangebotes damit einverstanden, dass ihn die in Ziffer 6.1 hiervor erwähnten Aufnahmen abbilden und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt und archiviert werden dürfen.
7. Haftung des Veranstalters
7.1
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschuss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen den Veranstalter und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Veranstalters gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ebenfalls ausgeschlossen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
8. Schlussbestimmungen
8.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder in Teilen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8.2
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
8.3
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Unternehmenssitz des Veranstalters. Das Verhältnis zwischen Vertragspartner und Veranstalter basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht.
8.4
Es ist Teilnehmern nicht gestattet, am Veranstaltungsort Werbung für Unternehmen auszulegen oder auszugeben. Die Zuwiderhandlung wird mit dem Ausschluss von der Konferenz geahndet.